Wenn der Arbeitsaufwand höher ausfällt als der abgemachte Preis
Wann dürfen Sie Mehraufwand auf den fest abgemachten Preis schlagen
Sie sind Fotograf, Videoproduzent oder Designer? Dann kennen Sie das vielleicht: Sie machen mit den Kunden einen festen Preis ab und dann erweist sich der Aufwand als sehr viel höher als angenommen. Können Sie den abgemachten Preis einfach um diese Kosten erhöhen?
Der oder die Kunde*in möchte beispielsweise ein Video erstellen lassen und kommt zu Ihnen. Nachdem alles besprochen ist, stellen Sie Ihre Offerte (Angebot) und bieten für Ihre Leistungen einen festen Preis (Pauschalpreis) an. Erfreut über den guten Preis, nimmt der oder die Kunde*in das Angebot an – der Vertrag ist zustande gekommen.
Werkvertrag
Video-Produktionen sind werksvertragliche Leistungen. Wird ein Werkvertrag geschlossen, schulden Sie als Hersteller des Werkes einen Erfolg. In unserem Fall ist ein funktionsfähiges Video ohne Mängel zu liefern. Auf der anderen Seite schuldet der oder die Kunde*in den „Werklohn“, was in unserem Fall dem vereinbarten Pauschalpreis entspricht.
Im Laufe der Produktion fällt dann aber der Aufwand sehr viel höher aus, was Sie natürlich nicht aus der eigenen Tasche bezahlen möchten. Deshalb schlagen Sie diesen Mehraufwand auf die Schlussrechnung drauf.
Mehraufwand
Klar wird sich der oder die Kunde*in wahrscheinlich gegen diesen Aufschlag wehren und auf die fest abgemachte Pauschale verweisen. Oder muss der oder die Kunde*in diese Erhöhung doch akzeptieren?
JEIN. Grundsätzlich sind Preisabsprachen im Werkvertrag für beide Parteien verbindlich, unabhängig davon, ob nun mehr Zeit, Material usw. zur Fertigstellung aufgewendet werden musste. Das gehört u.a. teils zum Unternehmerrisiko.
ABER. Und wie meist im Recht, kommt es darauf an. Liegt die Ursache dieser Mehraufwendungen beispielsweise an den vielen Änderungswünschen durch den oder die Kunden*in selbst, was die Ausführung letztendlich erheblich teurer macht, dann haben Sie Anspruch auf die Vergütung dieser Mehrleistungen.
Empfehlung
Um solche unliebsamen Konflikte zu vermeiden, sollten deshalb schon zu Beginn klare schriftliche Abmachungen getroffen werden. Obwohl im Daily Business auch während der Ausführung oft mündlich miteinander kommuniziert wird, was den Nachweis wer-hat-was-gesagt-und-gemeint schwierig macht, ist eine kurze schriftliche Bestätigung empfehlenswert.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) sind ein sehr wirksames Werkzeug. Der Vorteil: Die wichtigsten Bedingungen sind bereits im Vorfeld standardisiert ausgearbeitet. Individuelle Abreden (wie z.B. der Preis) können dann in der Offerte speziell abgemacht werden. Dies spart nicht nur unangenehme Streitgespräche für beide Seiten, sondern auch Zeit und Geld.
Haben Sie Fragen dazu oder brauchen Sie Hilfe? Melden Sie sich bei mir Tel. +41 44 506 30 01
Lilian Kokalis
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