Wenn der Werklohn höher ausfällt als abgemacht
Wann darfst du Mehraufwand auf den fest abgemachten Preis schlagen
Du bist Web-Designer, Fotograf, Videoproduzent usw.? Dann kennst du das vielleicht: Du machst mit deinen Kunden einen festen Preis ab und dann erweist sich der Aufwand sehr viel höher als angenommen. Kannst du den abgemachten Preis einfach um diese Kosten erhöhen?
Der oder die Kunde*in möchte beispielsweise ein Video erstellen lassen und kommt zu dir. Nachdem ihr alles besprochen habt, stellst du deine Offerte (oder Antrag) und bietest einen festen Preis (Pauschalpreis) für deine Leistungen an. Erfreut über den guten Preis, nimmt der oder die Kunde*in das Angebot an – der Vertrag ist zustande gekommen.
Werkvertrag
Video-Produktionen sind werksvertragliche Leistungen. Wird ein Werkvertrag geschlossen, schuldest du als Hersteller des Werkes einen Erfolg. In unserem Fall ist ein funktionsfähiges Video ohne Mängel zu liefern. Auf der anderen Seite schuldet der oder die Kunde*in den „Werklohn“, was in unserem Fall dem vereinbarten Pauschalpreis entspricht.
Im Laufe der Produktion fällt dann aber der Aufwand sehr viel höher aus, was du natürlich nicht aus der eigenen Tasche bezahlen möchtest. Deshalb schlägst du diesen Mehraufwand auf die Schlussrechnung drauf.
Mehraufwand
Klar wird sich der oder die Kunde*in wahrscheinlich gegen diesen Aufschlag wehren und auf die fest abgemachte Pauschale verweisen. Oder muss der oder die Kunde*in diese Erhöhung doch akzeptieren?
JEIN. Grundsätzlich sind Preisabsprachen im Werkvertrag für beide Parteien verbindlich, unabhängig davon, ob du nun mehr Zeit, Material usw. zur Fertigstellung aufwenden musstest. Das gehört u.a. auch zu deinem Unternehmerrisiko.
ABER. Und wie meist im Recht, kommt es darauf an. Liegt die Ursache dieser Mehraufwendungen beispielsweise an den vielen Änderungswünschen durch den oder die Kunden*in selbst, was die Ausführung letztendlich teurer macht, dann hast du Anspruch auf die Vergütung dieser Mehrleistungen.
Empfehlung
Um solche unliebsamen Konflikte zu vermeiden, solltest du deshalb schon zu Beginn klare schriftliche Abmachungen treffen. Obwoh im Daily Business auch während der Ausführung oft mündlich miteinander kommuniziert wird, was den Nachweis wer-hat-was-gesagt-und-gemeint schwierig macht, ist eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail empfehlenswert.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) sind ein sehr wirksames Werkzeug. Der Vorteil: Die wichtigsten Bedingungen sind bereits im Vorfeld standardisiert ausgearbeitet. Individuelle Abreden (wie z.B. der Preis) können dann in der Offerte speziell abgemacht werden. Dies spart nicht nur unangenehme Streitgespräche für beide Seiten, sondern auch Zeit und Geld.
Hast du Fragen dazu oder brauchst du Hilfe? Melde dich bei mir Tel. +41 44 506 30 01.
Lilian Kokalis
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